Streicht §219a

Seit 1933 wurde in Deutschland ungewollt Schwangeren der Zugang zu fundierten Informationen über Abtreibungen erschwert. Paragraf 219a untersagte es ÄrztInnen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, öffentlich über Methoden und Risiken zu informieren. Das Absurde: Allen anderen Personen war es nicht verboten.

Daher schlugen wir das Gesetz mit seinen eigenen Waffen. Fachfremde Laien wurden zu BotschafterInnen unserer Kampagne und alle konnten es ihnen gleichtun. Über eine Landingpage und Social Media war es möglich, seriöse Informationen über Abtreibungen zu teilen.

Letztlich erreichten wir nicht nur viele Menschen, wir erzielten auch das größtmögliche Ergebnis: Paragraf 219a wird 2022 von der Bundesregierung aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Konzeption & Umsetzung

Idee

Malte Heines

Kunde

Terres des Femmes

Agentur

Grey